Chinas innerstaatliche Menschenrechtsbestimmungen

Als die Erinnerung an die Niederschlagung der Ereignisse auf dem Platz des Himmlischen Friedens noch frisch in den Köpfen der Menschen war, reagierte China auf den wachsenden Druck der internationalen Gemeinschaft mit der Veröffentlichung seines ersten Weißbuchs über Menschenrechte im Jahr 1991. In dem 45.000 Wörter umfassenden Dokument vertrat die Regierung die Auffassung, dass die Menschenrechte in China nicht an den Standards und Normen anderer Länder oder Regionen ausgerichtet sein könnten. Außerdem wurde bekräftigt, dass die wirtschaftliche Entwicklung eine Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte sei. 1997 unterzeichnete China den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (der 2001 ratifiziert wurde) und 1998 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (der nach mehr als 20 Jahren immer noch nicht ratifiziert wurde).

China hat seitdem elf weitere Weißbücher zu Menschenrechten veröffentlicht. Seit 2011 gibt die China Society for Human Rights Studies zudem jährlich ein „Blaues Buch“, einen Statusbericht über die Menschenrechte in China heraus.

China änderte seine Verfassung im März 2004 und nahm einen Artikel (Artikel 33[3]) auf, in dem es heißt: „Der Staat achtet und wahrt die Menschenrechte“. Diese Änderung war weitgehend symbolisch, da es in China keine unabhängige Justiz gibt, die entscheidet, ob ein Gesetz oder eine Regierungsentscheidung gegen die Verfassung verstößt. Trotz dieser Herausforderungen entstand in den frühen 2000er Jahren eine nationale Bürgerrechtsbewegung (weiquan yundong), die von Menschenrechtsanwält*innen angeführt wurde. Sie setzen sich durch Aktivismus und mit Rechtsmitteln für die Rechte der chinesischen Bürger*innen ein. Diese Bewegung geriet nach der Machtübernahme durch Präsident Xi Jinping im Jahr 2012 zunehmend unter Beschuss.